Streitbeilegung im Onlinehandel
Seit Januar 2016 gilt für uns als Online-Händler eine weitere Informationspflicht gegenüber Ihnen als Verbraucher. Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung zur erleichterten Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Online-Verträgen ergeben. Die neue Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) bestimmt, dass innerhalb der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingehen, sowie Online-Marktplätze auf ihren Websites einen Link zu einer Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) einstellen müssen.
http://ec.europa.eu/consumers/odr